Verurteilung wegen §223, §224 StGB
Dessau-Roßlau
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 223 StGB (Körperverletzung) und §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) gesprochen worden ist. Eine 26 und eine 33 Jahre alte Person soll eine Person beschimpft und mit einer Bierflasche beworfen haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 9 Monaten, respektive 1 Jahr und 6 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 20. September 2021.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2366) vom 13. August 2024