Chronik

Verurteilung wegen §130 (Volksverhetzung)

Bitterfeld-Wolfen

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §130 (Volksverhetzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 28-jährige Person soll dabei Hakenkreuzsticker in einer WhatsApp-Gruppe gepostet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 29. September 2021.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2610) vom 07. Januar 2025