Chronik

Verurteilung wegen §130 (Volksverhetzung)

Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg)

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §130 (Volksverhetzung) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 18-jährige Person in WhatsApp einen antisemitischen und volksverhetzenden Kommentar verfasst haben. Es wurde eine Verwarnung und Arbeits- und Geldauflage nach Jugendstrafrecht verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2736) vom 20. Februar 2025