• Neonazistische Instrumentalisierung einer sexualisierten Straftat

    Die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ veröffentlich auf seinem Telegram-Kanal einen Beitrag mit der Überschrift „Grenzschutz oder Untergang“. Die apokalyptisch konnotierte Schlagzeile mit einem rassistischen Unterton spielt dabei auf eine sexualisierte Straftat an, die sich am Dessauer Hauptbahnhof ereignete. Wie u. a. die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, soll sich dort ein 21-jähriger Afghane vor zwei 14-jährigen Mädchen entblößt haben. Wie die zuständige Bundespolizei der MZ zu Protokoll gab, wird der junge Mann von mehreren Anklagebehörden gleich fünffach gesucht. Die Staatsanwaltschaft...

  • Alltagsrassistische Diskriminierung im Kleingarten

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, beklagen sich Menschen mit Migrationsbiographie darüber, aus rassistischen Gründen keine Kleingärten in der Doppelstadt pachten zu können. Trotz nachweislich freier Parzellen würden beispielsweise Menschen mit syrischer Herkunft nicht zum Zuge kommen. Ein Syrer der anonym bleiben will gab der MZ zu Protokoll, dass er mit Glück einen Pachtvertrag habe abschließen dürfen - mit ein wenig Nachhilfe, wie er sagt. „Ich habe dem Vorstand 100 Euro gegeben und gesagt, das ist ein Geschenk. Dann hat es geklappt mit dem Vertrag.“ So „günstig“ kämen seiner Aussage nach nicht alle Araber weg, die einen Kleingarten in Dessau-Roßlau…

  • Verurteilung wegen §86a, §223, §224 StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) § 223 StGB (Körperverletzung) und §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 41 Jahre alte Person soll einen Migranten verprügelt, gewürgt und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 9 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 20. Juni 2018.

  • Verurteilung wegen §185, §223

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §185 (Beleidigung) und §223 StGB (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 45 Jahre alte Person soll einen Migranten beschimpft und ins Gesicht geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 28. Juli 2023.

  • Verurteilung wegen § 223 StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §223 StGB (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 46 Jahre alte Person soll einen Migranten in den Nacken geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 20. August2021.

  • Verurteilung wegen § 86a & §185 StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 42 Jahre alte Person soll einen Migranten beleidigt und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 15. Juni 2023.

  • Neonazistische Flyeraktion

    Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ Flyer mit der Parole „Kriminelle Ausländer raus!“ verteilt. Dies ist Teil einer rassistischen Kampagne, in der in der Logik der extremen Rechten alle Menschen mit Migrationsbiographie per se als „kriminell“ stigmatisiert werden sollen.

  • Rassistische Attacke auf Studentenwohnheim

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, haben bislang unbekannte Täter einen Angriff auf einen Studierendenwohnheim der Hochschule Anhalt verübt und dabei Scheiben der Eingangstür beschädigt und die Gegensprechanlage zerstört. Zeugen haben zudem wahrgenommen, dass dabei auch rassistische Parolen wie „Ausländer raus“ gefallen sein sollen. Von der Attacke kursierten auch Videos im Netz, offensichtlich gefilmt von Bewohnern des Heims. Die Polizei schätzt  den Sachschaden auf 1.500 Euro, der Staatsschutz ermittelt. Besonders brisant ist, dass am Hochschulstandort Köthen viele ausländische Studierende eingeschrieben sind, die damit konkret und explizit bedroht werden. 

  • Verurteilung wegen §185 StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §185 StGB (Beleidigung) und $ 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Ein 52 Jahre alter Mann soll Migranten beschimpft und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 27. Juli 2022.

  • Deutliche Zunahme rassistischer und antisemitischer Gewalt

    Laut Mitteldeutschem Rundfunk (MDR) sind die Fälle von rassistischer und antisemitischer Gewalt in den drei ostdeutschen Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 zum Teil deutlich angestiegen. Dass belegen auch die Zahlen der Mobilen Opferberatung beim Miteinander e. V. für Sachsen-Anhalt, wonach sich ein Anstieg der Gewalttaten im Vergleich zum Vorjahr (2023: 163; 2022: 159) zeigte (mehr dazu hier…). Die Mobile Opferberatung dazu: „Statistisch gesehen wurden damit in 2023 alle ein bis zwei Tage Menschen in Sachsen-Anhalt aus rassistischen, queerfeindlichen, antisemitischen und weiteren rechten Motiven verletzt, bedroht und attackiert – mit teilweise langanhaltenden Folgen sowohl für die Betroffenen selbst…