• Polizei ermittelt wegen Hassbotschaften gegen CSD

    Nach den CSD-feindlichen und homophoben Graffitis in Köthen ermittelt die Polizei laut Mitteldeutscher Zeitung (MZ) in insgesamt 16 Fällen wegen dem Tatbestand der Sachbeschädigung. Zudem sind beim polizeilichen Staatsschutz 6 Anzeigen wegen politisch motivierter Beleidigung gegen Teilnehmende des Christopher Street Day in der Bachstadt eingegangen.

  • Neonazistische Flyeraktion

    Laut Selbstbezichtigung verteilt die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ Flyer mit der Parole „Familien schützen! Homo-Propaganda stoppen!“  Diese Aktion reiht sich ein in eine ganze Folge von homophoben Aktivitäten der Neonazis in der Region ein. Erst drei Tage zuvor wurden die Teilnehmenden des Christopher Street Day (CSD) im benachbarten Köthen zum Teil massiv bedroht.

  • Neonazistische Propaganda im öffentlichen Raum

    In Aken wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ festgestellt. Auf dem Motiv ist demnach die Parole „Keine Macht den Drogen! Stärke durch Disziplin!“ zu lesen. Damit wollen die Neonazis sich zum einem als Law & Ordner-Kämpfer gegen einen vermeintlichen Drogenmissbrauch inszenieren – der übrigens in rechtsextremen Kreisen auch Gang und Gäbe ist -  und leiten zum anderen daraus ein disziplinierendes Männlichkeitsbild ab, mit dem bereits im historischen Nationalsozialismus argumentiert wurde. In der Kleinstadt an der Elbe worden in letzter Zeit immer wieder Propagandadelikte vom „III. Weg“ festgestellt

  • Anzeige wegen §185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.