Chronik

Geldstrafe wegen Naziparole

Dessau-Roßlau (Landgericht)
20. Oktober 2023


Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, hat ein Berufungsverfahren am Landgericht Dessau-Roßlau eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro gegen einen 35-Jährige Mann aus Oranienbaum-Wörlitz im Grundsatz bestätigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann unter einem Video auf seinem eigenen Social-Media-Kanal in der Kommentarfunktion die Naziparole „Deutschland erwache“ gepostet habe. Diese Parole ist demnach im historischen Nationalsozialismus von der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet worden und damit strafbewehrt. Die Kammer reduzierte die erstinstanzlich vom Amtsgericht Zerbst verhängte Geldstrafe dennoch um 500 Euro und berücksichtigt dabei, dass der Täter aktuell arbeitssuchend sei.

    Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 20.10.2023