Chronik

Gefängnisstrafe wegen Hakenkreuztattoo, Hakenkreuzschmiererei und Hitlergruß

Zerbst (Anhalt)/ Dessau-Roßlau (Landgericht)

Wie die Volkstimme berichtete, wurde ein 34-jähriger Mann in einer Berufungsverhandlung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte mehrere Gesichtstätowierungen zwischen Juli und September 2024 in der Öffentlichkeit zeigte, u. a. in einem Zug. Bei den inkriminierten Symbolen handelt es sich um ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz und Runen der Waffen-SS. Außerdem soll er am Rande einer reichsideologischen Demonstration, die regelmäßig in Zerbst stattfindet (mehr dazu hier…), den verbotenen Hitlergruß gezeigt und zudem mit roter Farbe ein Hakenkreuz an eine Hauswand gemalt haben. Das Amtsgericht Zerbst hatte den Mann im Januar 2025 nach einem Geständnis erstinstanzlich zunächst zu einer Geldstrafe von € 4000 verurteilt. Doch weil die Sozialprognose des Mannes aufgrund von dessen Alkoholsucht negativ ausfiel und einige der Taten in der Bewährungszeit begangen wurden, verhängte das Landgericht nun eine Haftstrafe.

Quellen: Volksstimme (Ausgabe Zerbst) vom 20. Mai 2025; eigener Bericht