
Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung)
Osternienburger Land (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) eine Einstellung des Verfahrens mit erzieherischen Maßnahmen (§ 45 II JGG) erfolgte. Eine 14-jährige Person soll dabei ein Hakenkreuzbild und eines mit der Aufschrift „Juden werden hier nicht bedient“ in eine WhatsApp-Gruppe eingestellt haben. Die Tat geschah am 04. Oktober 2024.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3132) vom 27. August 2025