Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 130 (Volksverhetzung) und 185 (Beleidigung)
Dessau-Roßlau
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 130 (Volksverhetzung) und 185 (Beleidigung) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine 15-jährige Person soll sich dabei in der Hofpause mit der Parole „Fuck all Niggars“ rassistisch geäußert haben. Die Tat geschah am 21. Januar 2025.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3416) vom 22. Dezember 2025


