Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Rechtsextreme Instrumentalisierung einer Straftat
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat der AfD-Stadtrat Lutz Büttner via Facebook unter dem Titel „Ausländer schlagen in Kühnau feige und kriminell zu. Unser Sohn wurde von 7 Südländern zusammengetreten“ eine gefährliche Körperverletzung gegen seinen 18-jährigen Sohn öffentlich gemacht. Demnach sei der junge Mann in der Kleinkühnauer Straße gegen 01:45 Uhr von mehreren Personen attackiert worden und habe u. a. Verletzungen am Auge, im Gesicht und an einem Finger davongetragen. Dies Strafanzeige habe demnach ein Arzt am städtischen Klinikum...
Anzeige wegen §224 (Gefährliche Körperverletzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §224 (Gefährliche Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist
Anzeige wegen §185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Neonazistische Flyeraktion
Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ in Aken (Elbe) Flyer mit der Parole „Kampf der Rotfront!“ verteilt und zudem auf andere Multiplikationmedien für ihre Jugendorganisation „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ) geworben. Die Propagandaaktion richtet sich augenscheinlich gegen eine Kundgebung des zivilgesellschaftlichen Vereins Wir mit Dir e. V., der zusammen mit 150 Teilnehmenden auf dem Akener Marktplatz unter dem Motto „Nie wieder ist jetzt!“ demonstriert hatte.
Rassistische Gewalttat
Laut Mitteldeutscher Zeitung sollen mehrere bislang unbekannte Täter am Köthener Bahnhof einen 28-Jährigen Syrer geschlagen, getreten und rassistisch beleidigt haben. Zudem ging das Mobiltelefon des Geschädigten zu Bruch. Nach bisherigen Erkenntnissen soll die Tätergruppe dabei mit demselben Zug, aus Richtung Schönebeck kommend, angekommen sein wie der 28-Jährige. Anschließend sollen die Täter mit PKW vom Köthener Bahnhof geflohen sein. Die Polizei veröffentlichte in der Folge einen Zeugenaufruf.
Neonazistische Flyeraktion und Instrumentalisierung der Bauernproteste
Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ in mehreren Ortsteilen der Gemeinde Osternienburger Land Flyer mit der Parole „Bauernstand macht stark das Land“ verteilt. Dies kann als Versuch gewertet werden, die Bauernproteste politisch für die eigene, neonazistische Agenda zu instrumentalisieren.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 100€.