Neonaziaktivisten aus der Region versuchen CSD zu in Leipzig zu stören
Laut dem Recherche- und Monitoringportal „Chronik LE“ versuchen auch die regionalen Neonaziaktivisten Ringo T. aus Dessau-Roßlau und Jens K. aus Wittenberg aus einer homophoben und rechtsextremen Motivation heraus den Christopher Street Day (CSD) in der sächsischen Metropole zu stören. Am Leipziger Hauptbahnhof hatten sich an diesem Tag laut der Wochenzeitung „Die Zeit“ 300 bis 400 Personen Personen aus dem neonazistischen Milieu versammelt. Die Polizei verbot schließlich nach mehreren Verstößen gegen das Versammlungsgesetz die rechtsextreme Kundgebung, auch alle etwaigen Ersatzveranstaltungen wurden untersagt.
Anzeige wegen §185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
AfD-Ortsbürgermeister als Rechtsbeistand für rechtsextremes Compact-Magazin tätig
Unter anderem aus einem Bericht der taz (Die Tageszeitung) geht hervor, dass der Roßlauer AfD-Ortsbürgermeister Laurens Nothdurft, der zeitweise zum Führungskreis der 2009 verbotenen HDJ gehörte, das rechtsextreme Compact-Magazin um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer anwaltlich im Compact-Verbotsverfahren, angestrengt durch das Bundesinnenministerium, vertritt. Zum Hintergrund: Im Juli 2024 hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser das rechtsextreme Magazin verbieten lassen. Am 14. August 2024 hob nun das Bundesverwaltungsgericht den sofortigen Vollzug des Verbots auf. Compact genieße demnach einen vorläufigen Rechtsschutz, da die Erfolgsaussichten seiner Klage gegen das Verbot „offen“ sei. Zwar, so die Leipziger Richter:innen, ließen einzelne Texte Verletzungen der Menschenwürde und eine „kämpferisch-aggressive…
Verurteilung wegen § 86a
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 62 Jahre alte Person soll mehrfach "Heil Hitler" gerufen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 20. Juli 2023.
Verurteilung wegen §86a, §223, §224 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) § 223 StGB (Körperverletzung) und §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 41 Jahre alte Person soll einen Migranten verprügelt, gewürgt und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 9 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 20. Juni 2018.