Chronik

Berufungsverfahren wegen rechtsextremer Propagandadelikten

Dessau-Roßlau (Landgericht)

Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, steht ein 46-Jähriger Mann in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im August und September 2020 (mehr dazu hier…) in mindestens 9 Fällen Hakenkreuze in den Lack von Fahrzeugen geritzt zu haben und zudem ein Jahr später mehrere Hakenkreuze und die Parole „Sieg Heil“ in das Gästebuch einer Dessauer Kirche eingetragen zu haben. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte den Angeklagten freigesprochen, weil seine Täterschaft nicht hinreichend bewiesen sei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft nun Berufung ein.  

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 01. März 2024