• Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 26-jähriger Angeklagter offen eine Hakenkreuztätowierung gezeigt hat. Es erging eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 24-jähriger Angeklagter in einem Treppenhaus mehrere Hakenkreuze gemalt hat. Es erging eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen.

  • Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine damals 15-jährige Person soll dabei auf der Plattform "SoundCloud" ein Hakenkreuzbild eingestellt haben.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 265a (Erschleichen von Leistungen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 265a (Erschleichen von Leistungen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 38-jähriger Angeklagter ohne gültigen Fahrschein öffentlichen Verkehrsmittel nutzte und auf dem Bahnhof gegenüber Polizeibeamten den Hitlergruß gezeigt hat. Es erging eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen.

  • Anklageerhebung wegen § 303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 303 (Sachbeschädigung) Anklage erhoben wurde. Ein damals 16-jähriger Tatverdächtiger soll dabei an eine Brücke Symbole der neonazistischen Kleinstpartei "Der III. Weg" gesprüht haben.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 44-jähriger Angeklagter einen jordanischen Arzt mit den Worten "Alles Kanacken hier" rassistisch beleidigt und zudem den Hitlergruß gezeigt hat. Es erging eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten ausgesetzt auf Bewährung.

  • Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Ein damals 20-jähriger Tatverdächtiger soll dabei auf einem Bahnsteig den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 18-jähriger Angeklagter auf einem Bahnhof den Hitlergruß gezeigt und "Sieg Heil" gerufen hat. Es erging eine Verwarnung mit Geldauflage.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 76-jähriger Angeklagter vor einem Supermarkt den Hitlergruß gezeigt hat. Es erging eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Ein damals 48-jähriger Tatverdächtiger soll dabei im Internet die inkriminierte NS-Parole „Alles für Deutschland“ gepostet haben.