Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
„Auswirkungen einer gewachsenen politischen Kultur“
Das durchweg gute Abschneiden der vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften AfD in den ostdeutschen Ländern ist als eine Katastrophe mit Ansage zu deuten. Auch wenn Umfragen nur ein Gradmesser sind, muss hier von den Auswirkungen einer über Jahrzehnte hinweg gewachsenen politischen Kultur gesprochen werden.
Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Verurteilung wegen § 224 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) gesprochen worden ist. Eine 23 Jahre alte Person soll einen Migranten verprügelt haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 26. Oktober 2021.
Verurteilung wegen §130 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §130 StGB (Volksverhetzung) gesprochen worden ist. Eine 55 Jahre alte Person soll einen antisemitischen Post mit dem Wortlaut "Drecks Juden, Scheiss Israel und Hamas, verpisst euch aus Deutschland Ihr Wichser" bei Facebook verbreitet haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 14. Oktober 2023.
Verurteilung wegen §130 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §130 StGB (Volksverhetzung) gesprochen worden ist. Eine 47 Jahre alte Person soll diverse rechtsextreme Grafiken bei Whatsapp verbreitet haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen festgesetzt. Die Taten geschahen zwischen 13. Dezember 2020 und 21. April 2022. Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/4268) vom...
Verurteilung wegen §130 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §130 StGB (Volksverhetzung) gesprochen worden ist. Eine 63 Jahre alte Person soll bei Facebook Hitlerbilder mit rassistischen Sprüchen verbreitet haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 23. Oktober 2023.
Verurteilung wegen §86a StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Eine 20 Jahre alte und eine 24 Jahre alte Person sollen auf offener Straße „Heil Hitler“ gerufen haben. Es wurde eine Verurteilung gemäß Jugendstrafrecht sowie eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 8. April 2023.