Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Wittenberg
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 26-jährige Person soll dabei auf der Plattform YouTube ein Profilbild hochgeladen haben, auf dem ein Hakenkreuz zu sehen ist. Die Tat geschah am 03. September 2024.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3416) vom 22. Dezember 2025


