Chronik

Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Wittenberg

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine damals 57-jähriger Tatverdächtiger soll dabei im Zusammenhang mit dem Strafprozess gegen Björn Höcke die inkriminierte NS-Parole „Alles für Deutschland“ gepostet haben. Die Tat geschah am 02. Juli 2024.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3416) vom 22. Dezember 2025