Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Bitterfeld-Wolfen (OT Wolfen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Ein 45-jähriger Tatverdächtiger soll dabei in einem Supermarkt den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben. Die Tat geschah am 25. April 2024.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3536) vom 27. Februar 2026


