
AfD-Unvereinbarkeitsbeschluss sorgt für Irritationen
Nachdem die AfD-Politikerin Kathleen Stahn bei den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 (mehr dazu hier…) in den Annaburger Stadtrat und in den Wittenberger Kreistag gewählt wurde, gibt es Irritationen bezüglich ihres beruflichen Hintergrundes, dass berichtet die Mitteldeutsche Zeitung (MZ). Stahn arbeitet nämlich als Pflegedienstleiterin einer Einrichtung in Torgau (Sachsen). Träger dieser Einrichtung ist die Volkssolidarität, deren Bundesvorstand im Jahr 2019 einen Quasi-Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD beschlossen hat. Eine Mitgliedschaft in der AfD ist demnach nicht mit den Werten der Volkssolidarität kompatibel.

Der Wittenberger Kreischef der AfD Matthias Lieschke, zugleich Landtagsabgeordneter der rechtsextremen Partei, sagt gegenüber der Lokalzeitung, dass eine Kontaktaufnahme zu Kathleen Stahn nicht möglich wäre und sie sich in dieser Causa nicht äußere. Im Übrigen gebe er zu Angestelltenverhältnissen einzelner Mitglieder generell keine Auskunft, weil diese „rein privat seien“.
Auf die Frage, ob die Tatsache, dass Stahn in der AfD politisch aktiv ist, ein Problem darstellt, sagt der Regionalverband Torgau-Oschatz der Volkssolidarität indes, dass politisches Engagement grundsätzlich begrüßt werde, jedoch eine außerdienstliche private Angelegenheit darstelle und zudem der grundgesetzlich verankerten Meinungsfreiheit unterliege. In einem persönlichen Gespräch sei die AfD-Kommunalpolitikerin „auf die klare Abgrenzung zwischen ihren parteipolitischen Aktivitäten und dem beruflichen Kontext hingewiesen“ worden.
Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft.
Foto: Projekt GegenPart am 16.05.2024 in Dessau
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 02. August 2024; eigener Bericht