Chronik

Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Dessau-Roßlau

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 17-jähriger Angeklagter in einer WhatsApp-Gruppe Hakenkreuzbilder gepostet hat. Es erging ein Schuldspruch mit Arbeitsauflagen. Die Tat geschah am 09. Dezember 2024.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3536) vom 27. Februar 2026