Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Köthen (Anhalt), Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine damals 14-jährige Person soll dabei im Schulunterricht den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben. Die Tat geschah am 19. September 2025.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3536) vom 27. Februar 2026


