Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Gemeinde Muldestausee (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage vor dem Jugendgericht erhoben wurde. Ein damals 14-jähriger Tatverdächtiger soll dabei auf Social Media ein Foto mit dem verbotenen Hitlergruß gepostet haben. Die Tat geschah am 23. April 2025.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3536) vom 27. Februar 2026


