Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Wittenberg
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 19-jähriger Angeklagter auf der Plattform TikTok einen „Sieg Heil“-Kommentar eingestellt hat. Es erging eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Die Tat geschah am 29. November 2024.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3416) vom 22. Dezember 2025


