Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Bitterfeld-Wolfen (OT Bitterfeld)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 24-jähriger Angeklagter in einem Treppenhaus mehrere Hakenkreuze gemalt hat. Es erging eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Die Tat geschah am 06. September 2024.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3416) vom 22. Dezember 2025


