Chronik

Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 265a (Erschleichen von Leistungen)

Dessau-Roßlau

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 265a (Erschleichen von Leistungen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 38-jähriger Angeklagter ohne gültigen Fahrschein öffentlichen Verkehrsmittel nutzte und auf dem Bahnhof gegenüber Polizeibeamten den Hitlergruß gezeigt hat. Es erging eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen. Die Tat geschah am 30. Dezember 2022.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3416) vom 22. Dezember 2025