Chronik

Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Gemeinde Muldestausee (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 18-jähriger Angeklagter auf einem Bahnhof den Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil“ gerufen hat. Es erging eine Verwarnung mit Geldauflage. Die Tat geschah am 26. April 2024.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3416) vom 22. Dezember 2025