Vorwürfe von Wahlbetrug enden mit Strafanzeige für Ex-AfD-Mann
Ein angeblicher Wahlbetrug endet für den rechtsoffenen Stadtrat Dirk Hoffmann (mehr dazu hier…) in einer Strafanzeige. Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, wurde der Kommunalpolitiker am Wahlsonntag von einem Mann angerufen der behauptete, in einem Wahllokal seien „die Stimmzettel komisch gefaltet“ und am Ende des Stimmzettels wären das BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht) und das „Bündnis Deutschland“ nicht mehr zu sehen gewesen. Der Mann, der den Stadtrat wohl privat kennt, beschwerte sich noch im Wahllokal darüber und wurde schließlich zum Gehen aufgefordert, weil offensichtlich keine Manipulation vorlag. Als schließlich die Polizei eintraf, nahm diese wegen augenscheinlicher Unbegründbarkeit keine Strafanzeige auf und erteilte dem Mann stattdessen einen Platzverweis, auch weil dieser angetrunken gewesen sein soll und sich zudem aggressiv und lautstark gerierte. Diese Szenerie filmte indes Dirk Hoffmann und kassierte dafür eine Strafanzeige wegen Paragraph 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Gegenüber der MZ rechtfertigte sich der Stadtrat und gab an deshalb gefilmt zu haben, weil einer der eingesetzten Beamten sich gegenüber seinem Bekannten „nicht gerade deeskalierend“ verhalten habe.
Quellen: Mitteldeutsche Zeitung vom 27. Februar 2025; eigener Bericht