Verurteilung wegen §130 StGB
Raguhn-Jeßnitz
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §130 StGB (Volksverhetzung) gesprochen worden ist. Eine 63 Jahre alte Person soll bei Facebook Hitlerbilder mit rassistischen Sprüchen verbreitet haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 23. Oktober 2023.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/4268) vom 10. Juni 2024