• Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Neonazistischer Infostand & Flyerverteilung

    Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ einen Infostand in der Zerbster Innenstadt durchgeführt und zudem Flyer in Briefkästen verteilt. Dies ist insofern ungewöhnlich, als dass die III. Weg-Aktivisten der Partei in der Region, anders als beispielsweise in Sachsen, bislang immer bemüht waren, klandestin aufzutreten und möglichst wenige persönliche Informationen preiszugeben. Dass ist aber bei einem Infostand, der zumindest per Sondernutzung der entsprechende Ordnungsbehörde angezeigt werden muss, nur bedingt möglich, wenngleich die Gesichter am Infostand im entsprechenden Post auf der „III. Weg“-Homepage verpixelt wurden.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Gebäude und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.