• Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    In der Nähe der Akener Marienkirche wird ein neonazistischer Aufkleber mit der Aufschrift „Unsere Stadt – Nazikiez – Unsere Regeln“ festgestellt. Das ist ein Versuch mit einer Raumnahmestrategie, einer Art Reviermarkierung um die eigene Aktivität unter Beweis zu stellen. Zugleich wird auf rechtsextreme Narrative als Drohkulisse abgestellt. Anders kann die Parolensequenz „Unsere Regeln“ nicht gedeutet werden.

  • Neonazistische Flyerverteilung

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit mindestens sieben Aktivisten Flugblätter mit dem Titel „Wir sind die echten Grünen – Für Umwelt- und Naturschutz“ verteilt haben. Diese neonazistischen Propagandaträger werden in der Region immer wieder festgestellt (mehr dazu hier…) und (hier…) und (hier…). Fotos: privat am 21. Januar 2025 in Aken (Elbe)Quellen: eigener Bericht; Antwort der Landesregierung auf eine Kleine...

  • „Bürgerdialog“ der rechtsextremen AfD

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestufte AfD einen so genannten „Bürgerdialog“ durchgeführt hat, der u. a. auf Social Media beworben wurde.

  • Anzeige wegen § 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Der Tatort befand sich in einem Gebäude.

  • Provokation der rechtsextremen AfD bei U18-Wahlforum

    Wie u. a. die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, kam es bei einer U18-Bundestagstestwahl im Dessauer Liboriusgymnasium zu einer Provokation durch die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextremer Bestrebung“ eingestuften AfD.

  • Anzeige wegen § 303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen Paragraph 303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph Paragraph 303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden von € 20,00.

  • Wahlveranstaltung der rechtsextremen AfD

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextreme Bestrebung" eingestufte AfD eine Veranstaltung im Kontext des bevorstehenden Bundestagswahl durchgeführt hat, die u. a. auf Social Media beworben wurde.