Familienfest der rechtsextremen AfD
Der Kreisverband Wittenberg der in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD veranstaltetet am 03. Oktober, mithin dem Tag der Deutschen Einheit, ein so genanntes Familienfest das vorher u. a. auf Social Media beworben wurde. Mit Hüpfeburg, Kinderkarusell, Zuckerwatte und Bier versucht die rechtsextreme Partei dabei, sich als Teil der Mitte der Gesellschaft zu inszenieren.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße.
Neonazistische Flyeraktion
Nach GegenPart-Informationen hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ in Weißandt-Gölzau Rundflyer mit der Parole „Wir sind die echten Grünen! Umweltschutz ist Heimatschutz“ verteilt. Zum einen stellt diese Propagandaaktion inhaltlich einen positiven Bezug zum historischen Nationalsozialismus her, war doch auch im NS „Naturschutz“ ein wichtiger Baustein, der zudem völkisch und mit einer Blut- und Bodenideologie aufgeladen war. Zum anderen ist dies ein untauglicher Versuch der Neonazipartei, sich als Kämpferin für Umwelt- und Klimaschutz zu inszenieren.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einer Mauer.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Freizeiteinrichtung.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einem Fußgängertunnel und es entstand ein Sachschaden von € 250,00.
Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
In der Straße des Friedens wird ein Aufkleber mit der Parole „I love NS“ entdeckt, eine unumwundene Glorifizierung des historischen Nationalsozialismus und damit eine Verhöhnung aller NS-Opfer. Zu beziehen ist der Aufkleber ausschließlich über die neonazistische Website „Druck 18“. Quelle: eigener Bericht
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einem Freizeitpark.
Anzeige wegen Paragraph 303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Sportplatz und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem See.