• Neonazistische Tags im öffentlichen Raum

    Im Bereich der Aussichtsplattform „Am Anker“ am Akener Hafen werden insgesamt 10 neonazistische Schriftzüge entdeckt. Darunter die rassistische Botschaft „White Power“, in mehreren Varianten der rechtsextreme Zahlencode „1161“ (Anti-Antifaschistische-Aktion) oder die Parole „Landser“, die entweder in einer positiven Bezugnahme auf einen Infanteristen der verbrecherischen, deutschen Wehrmacht im 2. Weltkrieg oder auf die als kriminelle Vereinigung verbotene Rechtsrockband gleichen Namens hindeutet.

  • Rechtsextremer Aufkleber im öffentlichen Raum

    An einer Laterne in der Akener Hafenstraße wird ein Aufkleber mit dem Parteilogo der AfD dokumentiert. Positive Bekenntnisse zur in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften Partei werden in der Kleinstadt an der Elbe immer wieder festgestellt und dass, obwohl Aken einer der wenigen Gebietskörperschaften im Land ist, in der die AfD nicht im Kommunalparlament sitzt.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einer Mauer und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Neonazistische Herbstwanderung

    Laut Selbstbezichtigung auf Social Media hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ und deren Jugendorganisation Nationalrevolutionäre Jugend (NRJ) eine so genannte „Herbstwanderung mit Kräuterkunde“ in der Region durchgeführt. Dies kann als untauglicher Versuch der Partei verstanden werden, sich als Kämpferin für Umwelt- und Naturschutz mit pseudopädagogischem Anspruch zu gerieren.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    In der Dessauer Innenstadt wird ein Aufkleber mit der Aufschrift „FCK AFA“ (Scheiß Antifaschistische Aktion) entdeckt. In der Logik von Neonazis ist hier nicht davon auszugehen, dass damit nur im engsten Sinne die politische Feindschaft zu vermeintlichen oder tatsächlichen, antifaschistischen Gruppierungen oder Bewegungen zum Ausdruck kommt.

  • Neonazistische Aufkleber im öffentlichen Raum

    m Bereich der Akener Marienkirche wird zum einen ein Aufkleber mit der rassistischen Botschaft „One Nation. One People. Stop Immigration!“ festgestellt. Hinzu kommt ein Aufklebermotiv mit der rassistischen Parole „Wir müssen draußen bleiben“. Das ursprünglich einmal für Hunde gedachte Begehungsverbot (u. a. in Geschäften) zeigt die ganze Menschenverachtung der extrem rechten Szene.  Abgebildet ist eine Frau in einer stilisierten Burka, die in Gestalt einer bewaffneten islamistischen Terroristin daherkommt. Das Motiv ist u. a. auf der neonazistischen Plattform „defend europe“, die der Identitären Bewegung nahesteht, zu beziehen.

  • Neonazistischer Jugendabend

    Laut Selbstbezichtigung auf Social Media hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ und deren Jugendorganisation NRJ (Nationalrevolutionäre Jugend) einen so genannten „Jugendabend“ durchgeführt. Was zunächst harmlos klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein Kampfsporttraining im Sinne einer neonazistischen Selbstoptimierung. Auf einem Foto zum Post sind dann auch ca. 25 junge Männer zu sehen, deren Gesichter verpixelt sind und die martialisch vor der Kamera posieren. Besonders brisant, an der Aktion sollen demnach auch Mitglieder der neonazistischen Bürgerwehr „Centuria“ aus der Ukraine teilgenommen haben.

  • Hakenkreuze im öffentlichen Raum

    In Aken (Elbe) wurden an einem Spielgerät auf dem Nikolaiplatz (Spielplatz) zwei stilisierte Hakenkreuze, offenbar mit blauer Malkreide aufgetragen, festgestellt. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.