• Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Gebäude und es entstand ein Sachschaden von € 500,00.

  • Verschwörungsideologischer Autokorso, Kundgebungen und Lichterspaziergang zum Reformationstag

    Die verschwörungsideologische Gruppierung „Reformation 2.0“ aus Wittenberg, die in letzter Zeit vor allem durch Spaltungs- und Auflösungserscheinungen von sich reden machte, rief zum Reformationstag zu einem europaweiten Aktionstag unter dem Motto „Free Europe“ auf. Angekündigt waren neben zwei Kundgebungen (Lutherstraße und Breitscheidstraße), einem Autokorso und einem „Lichterspaziergang“ in der Lutherstadt selbst, auch versammlungsrechtliche Aktionen in Neubrandenburg, Dresden, Kiel, München, Frankfurt/Main und Wien. Die Beteiligung fiel in Wittenberg und allen Orten indes mickrig aus, hat doch die Querdenkerszene aus denen sich diese Gruppen speisten, seit dem Ende der Pandemie wesentlich an Handlungsfähigkeit und Deutungsmächtigkeit verloren.

  • Neonazistische Instrumentalisierung der Gesundheitspolitik

    Nach GegenPart-Informationen hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ einen Social Media-Post unter der Überschrift "Schlüsselindustrien, Betriebe der allgemeinen Daseinsvorsorge und Banken verstaatlichen ! Deutscher Sozialismus jetzt!" veröffentlicht. In dem Text thematisieren die Neonazis die viel diskutierte Teilschließung des privat betriebenen Krankenhauses in Zerbst.

  • Verschwörungsideologische Kundgebung

    Die hiesige Querdenken-Szene führt eine Montagsmahnwache in der Dessauer Innenstadt durch. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    An einer Bushaltestelle in der Köthener Straße in Aken wird ein neonazistischer Aufkleber mit der Aufschrift „Make Germany White again“ festgestellt. Die ganz klar rassistisch konnotierte Parole wurde schon mehrmals in der Kleinstadt an der Elbe registriert.

  • Neonazistische Tags im öffentlichen Raum

    Im Bereich der Aussichtsplattform „Am Anker“ am Akener Hafen werden insgesamt 10 neonazistische Schriftzüge entdeckt. Darunter die rassistische Botschaft „White Power“, in mehreren Varianten der rechtsextreme Zahlencode „1161“ (Anti-Antifaschistische-Aktion) oder die Parole „Landser“, die entweder in einer positiven Bezugnahme auf einen Infanteristen der verbrecherischen, deutschen Wehrmacht im 2. Weltkrieg oder auf die als kriminelle Vereinigung verbotene Rechtsrockband gleichen Namens hindeutet.

  • Rechtsextremer Aufkleber im öffentlichen Raum

    An einer Laterne in der Akener Hafenstraße wird ein Aufkleber mit dem Parteilogo der AfD dokumentiert. Positive Bekenntnisse zur in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften Partei werden in der Kleinstadt an der Elbe immer wieder festgestellt und dass, obwohl Aken einer der wenigen Gebietskörperschaften im Land ist, in der die AfD nicht im Kommunalparlament sitzt.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einer Mauer und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.