• Demokratisches Bündnis protestiert gegen Sperrvermerk der rechtsextremen AfD

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, führt das Netzwerk „Zukunft miteinander gestalten!“ eine Kundgebung mit 150 Menschen unter dem Motto „Neues Jahr, klare Haltung“ auf dem Bitterfelder Marktplatz durch. Im Mittelpunkt der Versammlung steht dabei der Protest gegen einen sogenannten Sperrvermerk, den die rechtsextreme AfD um deren Führungspersönlichkeit Daniel Roi im Dezember 2025 im Stadtrat durchgesetzt hatte. Unterstützt wurden sie dabei mit dem Stimmen der rechtsoffenen Wählervereinigung „Pro Bitterfeld-Wolfen“. Mit dem Sperrvermerk im Haushalt will die AfD die Förderung der „Partnerschaft für Demokratie Bitterfeld-Wolfen“ (PfD) aus einem Bundesprogramm einschränken und in Teilen verhindern. Laut MZ warnte  auch Oberbürgermeister Armin Schenk…

  • Demonstration aus dem Querdenkerspektrum

    In Wittenberg findet eine verschwörungsideologische Demonstration unter dem Titel „Reformation 2. 0 –  Free Europe - Für Frieden, Freiheit und Souveränität“ statt, an der vor allem Menschen aus dem Reichsbürger- und Verschwörungsmilieu teilnehmen. Bei der Versammlung die am Arsenalplatz startet sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen. Inhaltlich werden auf der Veranstaltung u. a. die Sorgen und Ängste der Menschen um Inflation und Energiekrise verstärkt bzw. instrumentalisiert und Politiker:innen der demokratischen Parteien in verschwörungsideologischer Manier auf das Übelste verunglimpft.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 38-jähriger Angeklagter auf der Plattform Facebook die verbotene NS-Parole "Alles für Deutschland" eingestellt hat. Es erging eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 19-jähriger Angeklagter auf der Plattform TikTok einen "Sieg Heil"-Kommentar eingestellt hat. Es erging eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 26-jähriger Angeklagter auf der Plattform YouTube ein Profilbild mit Hakenkreuz eingestellt hat. Es erging eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 17-jähriger Angeklagter mehrmals auf der Straße "Sieg Heil" gerufen hat. Es erging ein Schuldspruch mit Arbeitsauflagen.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 37-jähriger Angeklagter u. a. mehrmals in der Öffentlichkeit "Sieg Heil" gerufen hat. Es erging eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ausgesetzt auf Bewährung.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 26-jähriger Angeklagter offen eine Hakenkreuztätowierung gezeigt hat. Es erging eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 24-jähriger Angeklagter in einem Treppenhaus mehrere Hakenkreuze gemalt hat. Es erging eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 265a (Erschleichen von Leistungen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 265a (Erschleichen von Leistungen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 38-jähriger Angeklagter ohne gültigen Fahrschein öffentlichen Verkehrsmittel nutzte und auf dem Bahnhof gegenüber Polizeibeamten den Hitlergruß gezeigt hat. Es erging eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen.