• Verurteilung wegen §86a, §185, §240, §241 (Kennzeichen verfassungswidriger Organisation, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen §86a, §185, §240, §241 (Kennzeichen verfassungswidriger Organisation, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 43-jähriger Mann soll dabei "Sieg Heil" gerufen, den Hitlergruß gezeigt und überdies Zeugen bedroht haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 03. Mai 2024.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil gegen Ex-Polizist ein

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) Berufung gegen eine Verurteilung eines Ex-Polizisten eingelegt. Das Amtsgericht Köthen hatte demnach den ehemaligen Polizeibeamten und Akener Bürgermeister-Kandidat Sven K. wegen Beleidigung von Privatpersonen, sowie dem Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und dem Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), zu drei Monaten Haft auf zwei Jahre zur Bewährung, 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zum Bezahlen der Verfahrenskosten verurteilt. Anders als sonst üblich, ist hier nicht die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau zuständig, sondern die in Halle, weil dort die so genannte Schwerpunktanklagebehörde namens "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet" für ganz Sachsen-Anhalt angesiedelt…

  • Anzeige wegen §185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §192a (Verhetzende Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §192a (verhetzende Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Zerstörte CSD-Plakate und Neonazipropaganda am Veranstaltungsort eines Demokratiefestes und im Stadtgebiet

    Als Mitglieder der Initiative „Buntes Roßlau“ den Aufbau für das Event Demokratiefest „Roßlau rockt für Toleranz und Vielfalt – Kein Milimeter nach Rechts!“ auf dem Schillerplatz beginnen, stellen sie zum einen CSD-Plakate fest, die in kleinen Schnipseln auf dem Platz verteilt sind. Offenbar eine gezielte Provokation der örtlichen, rechtsextreme Szene. Die Multiplikationsmedien für den Christopher Street Day hatten die Neonazis augenscheinlich für diesen Zweck gehortet und zuvor gestohlen. Noch vor dem Beginn des Festes, wurden die Schnipsel von der Freiwilligen Feuerwehr entfernt. Überdies wurden gut sichtbar an einer Mauer, die unmittelbar das Veranstaltungsgelände eingrenzt, Plakate der neonazistischen Kleinstpartei „Der III.…

  • Flyer mit sexualisierter Beleidigung gegen Demokratieinitiative aufgetaucht

    An mehreren Orten in Roßlau sind Flyer aufgetaucht, die durch das abgedruckte Logo der Initiative „Buntes Roßlau“ den Eindruck erwecken, sie stammten von diesem Verein. Zudem enthält das Pamphlet mit „Kostenloser Blowjob gegen Rechts“ eine klare, sexualisierte Beleidigung. Auf die rechtsextreme Motivation deutet zudem der ebenfalls aufgedruckte Hashtag „fckafa“ hin. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. Von einem Zufall kann indes nicht ausgegangen werden, veranstaltet die Initiative doch nur einen Tag später das Demokratiefest „Roßlau rockt für Toleranz und Vielfalt – Kein Milimeter nach Rechts!“ auf dem Schillerplatz.