• Bedrohungen und Sachbeschädigungen gegen Demokratieengagierte

    Menschen die sich in Aken für Demokratie engagieren, finden just am internationalen Holocaustgedenktag zeitgleich an ihren Privatbriefkästen Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ vor. Die kann nur als koordinierter Einschüchterungsversuch nach dem Motto „Wir wissen wo ihr wohnt“ gewertet werden.

  • Verurteilung wegen Beleidigung von Robert Habeck

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, ist ein 66-jähriger aus Wolfen wegen einer Beleidigung gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) zur Zahlung einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Das zuständige Amtsgericht sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann im April 2023 auf der Plattform „X“ geschrieben habe: „Herr Habeck, Sie sind ein verlogenes Stück [gefolgt von einem Kothaufen-Emoji]“. Aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau sei ersichtlich gewesen, dass Robert Habeck einen Strafantrag gestellt hatte. Laut einem Sprecher des Landgerichts Dessau-Roßlau ist der Strafbefehl bereits rechtskräftig, weil der Verurteilte keinen Einspruch eingelegt hat.

  • Anzeige wegen §241 (Bedrohung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §241 (Bedrohung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §241 (Bedrohung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §241 (Bedrohung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §241 (Bedrohung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §241 (Bedrohung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Verurteilung wegen §185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen wurde. Eine 56-jährige Person soll dabei eine Geschädigte mit dem rassistischen N-Wort in Verbindung mit einer sexualisierten Beleidigung beschimpft haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung verhängt. Die Tat geschah am 03. September 2023.