
Landesregierung beantwortet Kleine Anfrage zu ehemaligem Schulleiter
Die Landesregierung hat eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Thomas Lippmann (DIE LINKE) zum Thema, ob beamtenrechtliche Dienstpflichten mit einer Tätigkeit für die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestufte AfD vereinbar sind schriftlich beantwortet. Hintergrund ist die Tatsache dass die AfD Ende August 2024 den ehemaligen Schulleiter des Köthener Ludwiggymnasiums zum „sachkundigen Einwohner“ im Bildungs- und Sportausschuss des Kreistages Anhalt-Bitterfeld benannt hatte (mehr dazu hier… ).

Im Kern kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass immer eine Einzelfallentscheidung vorgenommen werden muss, was die konkreten Aktivitäten des Schulleiters im Ausschuss anbelange. Zwar würden Beamte auch in außerdienstlichen Belangen – die Nominierung als „sachkundiger Einwohner“ zählt dazu – einer Neutralitätspflicht und dem so genannten Mäßigungsgebot unterliegen. Dabei sei aber auch zu berücksichtigen, dass der Schulleiter eben kein AfD-Mitglied sei und in der Partei keine Funktion innehabe. Überdies habe die höchstrichterliche Rechtsprechung festgestellt, dass nur die Mitgliedschaft in einer verbotenen, politischen Partei oder Gruppierung unvereinbar mit dem Beamtenstatus wäre. Die Einstufung als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ reiche da prinzipiell nicht aus – auch hier gelte die Einzelfallprüfung. Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft.
Foto: Projekt GegenPart am 18.05.2024 im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Quelle: Beantwortung der Kleinen Anfrage (KA 8/2455) vom 08. Oktober 2024 (Drucksache 8/4659)