Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Rechtsextreme Propaganda im öffentlichen Raum
In der Köthener Innenstadt werden Aufkleber des rechtsextremen Netzwerks „Ein Prozent“, das in der Vergangenheit auch die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte AfD kampagnenartig unterstützt hat, festgestellt. Auf einem Motiv ist so der Spruch „Hier wurde linksextreme Propaganda überklebt“ zu lesen. Damit will der rechte Verein der eigenen Opfererzählung in Form einer Selbstviktimisierung Vorschub leisten und gleichzeitig das Engagement für ein demokratisches Gemeinwesen diskreditieren. Die Parole „Deutschland steh auf!“ auf einem anderen Motiv ruft dazu auf, Widerstand gegen das „verhasste System“ zu leisten und lehnt dabei die liberale Demokratie der Bundesrepublik ab.
Anzeige wegen §223 (Körperverletzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §223 (Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §224 (Gefährliche Körperverletzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §224 (Gefährliche Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2364) vom 8. August 2024
Anzeige wegen §224 (Gefährliche Körperverletzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §224 (Gefährliche Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Neonazistische Propaganda im öffentlichen Raum
In der Köthener Innenstadt werden Aufkleber und Plakate der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ entdeckt. Auf dem Plakat bewirbt der „III. Weg“ unter dem Schlagwort „Trendkiller“ auch seine Jugendorganisation „NRJ – Nationalrevolutionäre Jugend“. Dies kann als Versuch gewertet werden, Jugendliche für neonazistische Politikangebote zu gewinnen. Auf dem Aufklebermotiv „Familienglück“ wird demnach ein tradiertes Familienbild in klarer Abgrenzung zu anderen Lebensentwürfen transportiert. Die homophobe Motivation wird dadurch deutlich, dass die Regenbogenfahne als Symbol der queeren Community durchgestrichen ist. Für den „III. Weg“ sind solche neonazistischen und identitätspolitischen Handlungsfelder konstituierend. Die Kleinstpartei trat mit solchen homophoben Kampagnen nicht das erste Mal in…
Anzeige wegen §185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.