Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist.
Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Aktivitäten der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ im öffentlichen Raum
Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, versucht die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit Propagandadelikten im öffentlichen Raum der Bachstadt zusehends Fuß zu fassen. Auf diese Strategie der Raumnahme hat GegenPart immer wieder hingewiesen. Anders als in Sachsen, agiert die Kleinstpartei in der Region aber äußerst klandestin und versucht erst gar nicht, mit Infoständen oder einem Parteibüro sicht- und greifbar zu sein. Offenbar sind dafür einerseits die Strukturen der Partei hier zu schwach ausgeprägt. Andererseits trauen sich die neonazistischen Aktivisten nicht ans Licht der Öffentlichkeit, um den Sicherheitsbehörden keine Ermittlungs- und Beobachtungsanlässe zu bieten.
Neonazistische Berichterstattung
Die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ hat auf ihrer Homepage einen Post veröffentlicht, in dem das „Bündnis Dessau Nazifrei“ diskeditiert und in die Nähe linksextremer Gewalt gerückt wird, obwohl Nazifrei von Anbeginn einen gewaltfreien Aktionskonsens hat. Die Neonazis vom „III. Weg“ wollen damit offenbar von ihrer eigenen, militanten und gewaltaffinen Ausrichtung ablenken, die ihnen - im Gegensatz zum Bündnis Dessau Nazifrei - seit Jahren eine Nennung im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt beschert.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Kundgebung aus dem rechten Verschwörungsmilieu
Die hiesige Querdenken-Szene führt eine so genannte Montagsmahnwache in der Dessauer Innenstadt durch. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen. Inhaltlich werden auf der Veranstaltung u. a. die Sorgen und Ängste der Menschen um Inflation und Energiekrise verstärkt bzw. instrumentalisiert und Politiker:innen der demokratischen Parteien in verschwörungsideologischer Manier auf das Übelste verunglimpft.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 100€.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Sachsen-Anhalt lässt Entwaffnung von AfD-Mitgliedern prüfen
Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) auf seiner Homepage berichtet, lässt das zuständige Landesverwaltungsamt die flächendeckende Entwaffnung von AfD-Mitgliedern prüfen. Die entsprechenden lokalen Waffenbehörden in den Landkreisen, mithin auch in der Region Anhalt, seien demnach mit einem Schreiben über dieses geplante Vorhaben informiert worden. Grund sei die Einstufung der AfD und der JA (Junge Alternative; Jugendorganisation der AfD) als rechtsextreme Organisationen durch den Landesverfassungsschutz, die die Behörde im November 2023 vorgenommen hatte.