Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 € erfolgte. Eine 66-jährige Person soll dabei einen gegen Migrant:innen gerichteten Videobeitrag auf Facebook rassistisch und fremdenfeindlich kommentiert haben.
Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 185 (Beleidigung) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine 15-jährige Person soll dabei im Schulunterricht rassistische und beleidigende Äußerungen getätigt haben.
Anklageerhebung wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Eine 17-jährige Person soll dabei auf Instagram ein Foto mit einem Hitlergruß eingestellt haben.
Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) eine Einstellung des Verfahrens mit erzieherischen Maßnahmen (§ 45 II JGG) erfolgte. Eine 14-jährige Person soll dabei ein Hakenkreuzbild und eines mit der Aufschrift "Juden werden hier nicht bedient" in eine WhatsApp-Gruppe eingestellt haben.
Anklageerhebung wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Anklageerhebung erfolgte. Eine 22-jährige Person soll dabei in der Öffentlichkeit "Sieg Heil"-Rufe getätigt haben.
Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 24-jährige Person soll dabei ein Treppenhaus mit Hakenkreuzen bemalt haben.
Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 37-jährige Person soll dabei die verbotene NS-Parole "Alles für Deutschland" auf Facebook gepostet haben.
Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 19-jährige Person soll dabei einen "Sieg Heil"-Kommentar auf TikTok gepostet haben.
Neonazistische Raumnahmeinszenierung im Vorfeld eines Demokratiefestes
Nur zwei Tage bevor der Verein Buntes Roßlau sein Demokratiefest „Roßlau rockt für Vielfalt und Toleranz“ auf dem Schillerplatz durchführen möchte , veröffentlichte die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ und deren Jugendorganisation „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ) auf ihrem Telegram-Kanal einen Beitrag, der mit den Schlagwörtern „Normal! Weiß! Hetero!“ überschrieben ist. Auf dem Foto zum Post sind 8 handgezählte Neonazis, darunter auch Kinder, zu sehen die sich um eine „III. Weg“-Fahne mit durchgestrichener Regenbogenfahne auf dem Schillerplatz gruppiert haben. Also jenem Ort, der 48 Stunden später demokratisch genutzt werden soll.
Demokratieverein beklagt mangelnde Unterstützung beim Engagement gegen Rechtsextremismus
Kurz vor der 9. Auflage des Demokratiefestes „Roßlau rockt für Vielfalt und Toleranz“ beklagen die Organisator:innen um den Verein „Buntes Roßlau“ gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) eine mangelnde Unterstützung beim Engagement gegen Rechtsextremismus. „Wir haben das Gefühl, ‚Roßlau rockt’ ist nicht mehr gewollt. Es gibt keine richtige Unterstützung von der Dessau-Roßlauer Stadtverwaltung“, sagte Mandy Münch (Buntes Roßlau) der Lokalzeitung. Sie habe auch eine Vermutung woran das liegen könne, nämlich an dem Brief von AfD-Ortsbürgermeister Laurens Nothdurft, den dieser im Vorfeld von „Roßlau rockt“ in 2024 an den Oberbürgermeister schrieb und darin versuchte, dass Demokratiefest mit fadenscheinigen Vorwürfen zu verhindern.