• Verurteilung wegen §185 StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §185 StGB (Beleidigung) und $ 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Ein 52 Jahre alter Mann soll Migranten beschimpft und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 27. Juli 2022.

  • Neonazistische Propaganda im öffentlichen Raum

    In Aken wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ festgestellt. Auf dem Motiv ist die Parole „Keine Macht den Drogen! Stärke durch Disziplin!“ zu lesen. Damit wollen die Neonazis sich zum einem als Law & Ordner-Kämpfer gegen Drogenmissbrauch inszenieren – der übrigens in rechtsextremen Kreisen auch Gang und Gäbe ist -  und leiten zum anderen daraus ein disziplinierendes Männlichkeitsbild ab, mit dem bereits im historischen Nationalsozialismus argumentiert wurde. In  der Kleinstadt an der Elbe worden in letzter Zeit immer wieder Propagandadelikte vom „III. Weg“ festgestellt.

  • Erfolge rechtsextremer/rechtspopulistischer Parteien und Wählergruppen zur Kommunal- und Europawahl

    Die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestufte AfD hat zur Wahl des Kreistages ein Ergebnis von 32,8 % erreicht und hat damit die Position der stärksten Fraktion im zukünftigen Kreistag (14 Sitze) inne. Im Vergleich zur letzten Kommunalwahl 2019 ist dies eine Steigerung um 14,9 Prozentpunkte (2019: 18,7 %). Im Vergleich zum landesweiten AfD-Stimmenanteil der zur Kommunalwahl 2024 bei durchschnittlich 28,1 % der Stimmen liegt, hat die AfD in diesem Landkreis ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis erreicht. Das ist vor allem mit dem Umstand zu erklären, dass der AfD-Kreisverband Anhalt-Bitterfeld strukturell  äußerst stark verankert und bis in die Mitte der…

  • Erfolge rechtsextremer/rechtspopulistischer Parteien und Wählergruppen zur Kommunal- und Europawahl

    Die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestufte AfD hat zur Wahl des Kreistages ein Ergebnis von 28,2 % erreicht und teilt sich zusammen mit der CDU (jeweils 14 Sitze) die Position der stärksten Fraktion im zukünftigen Kreistag. Im Vergleich zur letzten Kommunalwahl 2019 ist dies eine Steigerung um 11,7 Prozentpunkte (2019: 16,4 %). Das Ergebnis entspricht dem landesweiten AfD-Stimmenanteil, der bei der Kommunalwahl 2024 bei 28,1 % liegt. Bei der Wahl zum Europaparlament hat die AfD im Landkreis Wittenberg 31,4 % erzielt. Im Vergleich zur letzten Europawahl 2019 ist dies eine Steigerung um 9,6 Prozentpunkte (2019: 21,8 %). Mit…

  • Erfolge rechtsextremer Parteien zur Kommunal- und Europawahl

    Die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestufte AfD hat zur Wahl des Dessau-Roßlauer Stadtrats ein Ergebnis von 25,5 % erreicht und ist damit stärkste Fraktion im zukünftigen Stadtparlament. Im Vergleich zur letzten Kommunalwahl 2019 ist dies eine Steigerung um 8,7 Prozentpunkte (2019: 16,8 %). Im landesweiten Vergleich – durchschnittlich erhielt die AfD bei der Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt 28,1 % der Stimmen - hat die AfD in der Doppelstadt ein leicht unterdurchschnittliches Ergebnis erzielt.

  • Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2365) vom 8. August 2024

  • Rechter Autocorso

    Einen Tag vor den Kommunal- und Europawahlen startet in Wolfen ein Autocorso mit ca. 150 Fahrzeugen und 300 Teilnehmenden. Deshalb verwundert es kaum, dass die versammlungsrechtliche Veranstaltung einerseits von der in  Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD als Wahlkampfveranstaltung genutzt wurde, so waren AfD-Fahnen und Banner häufig zu sehen. Das obligatorische Ampelbashing durfte dabei ebenso wenig fehlen, wie Russlandfahnen inklusive der Forderung „Raus aus der Nato!“, Bekenntnisse zum rechtsextremen Magazin „Compact“ oder Reichsfahnen in mannigfaltigen Darstellungsformen.

  • Anzeige wegen §223 (Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §223 (Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.