• Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage vor dem Jugendgericht erhoben wurde. Ein 16-jähriger Tatverdächtiger soll dabei eine andere Person mehrmals u. a. homophob beleidigt haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 19-jährige Person soll dabei auf der Plattform TikTok die Grußformel "Sieg Heil" verwendet haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 26-jährige Person soll dabei auf der Plattform YouTube ein Profilbild hochgeladen haben, auf dem ein Hakenkreuz zu sehen ist.

  • Verurteilung wegen §223 (Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 223 (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 35-Jähriger Mann in der Lutherstadt eine Person mit Migrationsbiographie fremdenfeindlich mit den Worten "Scheiß Kanake" beleidigt und mehrfach auf diese eingeschlagen habe.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Gebäude und es entstand ein Sachschaden von € 500,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Neonazistische Aufkleber im öffentlichen Raum

    An einem Fallrohr an der Akener Marienkirche wird ein ganzes Konvolut neonazistischer Aufkleber entdeckt, das die ganze, menschenverachtende Bandbreite der extrem rechten Szene fast schon idealtypisch aufschlüsselt. So steht die rassistische Parole „Raus mit die Viecher“ für eine Quasi-Entmenschlichung für Menschen mit Migrationsbiographie. Dies trifft im gleichen Maße auch auf den rassistischen Aufkleber „Thank You for not Mixing“ zu.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    In der Dessauer Innenstadt wird ein neonazistischer Aufkleber mit der Aufschrift „Nazi-Kiez“ festgestellt. Das ist Teil einer Raumnahmestrategie, einer Art Reviermarkierung um die eigene Aktivität unter Beweis zu stellen.