Chronik

Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 240 (Nötigung)

Gemeinde Muldestausee (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 240 (Nötigung) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine damals 57-jährige Person soll dabei bei einer Mitarbeiterin einer Asylunterkunft angerufen und geäußert haben, dass er „alle Asylanten killen“ werde. Die Tat geschah am 09. Mai 2025.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3416) vom 22. Dezember 2025