Chronik

Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Coswig (Anhalt), Landkreis Wittenberg

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Ein damals 33-jähriger Tatverdächtiger soll dabei laut in der Öffentlichkeit hörbar das Lied „Sturmführer“ der 2003 zur kriminellen Vereinigung erklärten Rechtsrockband „Landser“ abgespielt haben. Die Tat geschah am 11. Juni 2024.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3536) vom 27. Februar 2026