Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Ein damals 21-jähriger Tatverdächtiger soll dabei auf der Straße den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben. Die Tat geschah am 19. Juni 2025.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3536) vom 27. Februar 2026

