Anklageerhebung wegen § 303 (Sachbeschädigung)
Dessau-Roßlau
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 303 (Sachbeschädigung) Anklage erhoben wurde. Ein damals 16-jähriger Tatverdächtiger soll dabei an eine Brücke Symbole der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ gesprüht haben. Die Tat geschah am 16. April 2025.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3536) vom 27. Februar 2026


