Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Dessau-Roßlau
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 44-jähriger Angeklagter in der Öffentlichkeit den verbotenen Hitlergruß gezeigt und zudem gegenüber zwei Migranten „Sieg Heil“ skandiert hat. Es erging ein Geldstrafe von 75 Tagessätzen. Die Tat geschah am 14. August 2024.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3536) vom 27. Februar 2026


