Chronik

Verurteilung wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Zerbst (Anhalt), Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 48-jähriger Angeklagter im Internet die verbotene NS-Parole „Alles für Deutschland“ gepostet hat. Es erging eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Die Tat geschah am 20. Mai 2024.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3536) vom 27. Februar 2026