Verurteilung wegen den Paragraphen 240 (Nötigung), § 185 (Beleidigung) und § 303 (Sachbeschädigung)
Sandersdorf-Brehna (OT Sandersdorf), Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 240 (Nötigung), § 185 (Beleidigung) und § 303 (Sachbeschädigung) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 50-jähriger Angeklagter einen Migranten mit den Worten „Dreckskanake“ und „Ausländerschwein“ rassistisch beleidigt und bedroht hat und zudem die Brille des Geschädigten beschädigte. Es erging eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Die Tat geschah am 06. Mai 2025.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3536) vom 27. Februar 2026

