Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Osternienburger Land (OT Großpaschleben), Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Zwei damals Tatverdächtige (25 und 26 Jahre) sollen dabei öffentlich hörbar in einem Garten „Sieg Heil“ skandiert haben. Die Tat geschah am 04. August 2025.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3536) vom 27. Februar 2026


