Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 303 (Sachbeschädigung)
Coswig (Anhalt), Landkreis Wittenberg
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Ein damals 15-jähriger Tatverdächtiger soll dabei an mehreren Fassaden Hakenkreuzschmierereien angebracht haben. Die Tat geschah am 16. November 2024.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3536) vom 27. Februar 2026


